Laserschutzbrille für Infrarotlichtlaser
Laserschutzbrille - Sicherheit geht vor
Beim Betrieb eines Infrarotlasers ist sowohl für den Therapeuten als auch für den Patienten das Tragen einer geeigneten Laserschutzbrille Vorschrift, und das nicht ohne Grund. Laserstrahlung kann das Auge schädigen und bis zu einer Erblindung führen, wenn sie das Auge ungefiltert erreicht. Nur eine geeignete Laserschutzbrille kann ausreichenden Schutz bieten, Sonnenbrillen o. ä. reichen hier auf keinen Fall aus. Dabei ist es wichtig, die Klassifizierung der Laserschutzbrille zu beachten, um sicherzustellen, dass sie für den genutzten Laser geeignet ist.
Klassifizierung
745 – 1115 DIR LB3